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HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN Entsorgung von Altarzneimitteln
Nach geltendem Gesetz sind Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen wie Zytostatika kein Sondermüll und können daher grundsätzlich mit dem Hausmüll entsorgt werden. Da zudem der Hausmüll in Deutschland heute zu fast 100 Prozent verbrannt wird, ist diese Art der Entsorgung auch aus Umweltgesichtspunkten unproblematisch. Auch wenn diese Lösung für die Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes "näher" liegt, ist sie kritisch zu betrachten. Unter Vorsorgegesichtspunkten sollte zum einen die mögliche Gefährdung Dritter – zum Beispiel spielende Kinder – ernst genommen werden. Heute werfen nur gut 7 Prozent der Deutschen ihre alten Medikamente immer in den Hausmüll. Sollte sich diese Zahl in Zukunft deutlich erhöhen, wächst das Risiko, dass diese Altlasten auch einmal in die falschen Hände geraten. Hinweise, wie dem vorgebeugt werden könnte – etwa durch Einwickeln der alten Tabletten in Zeitungspapier – sind schwer zu kommunizieren und ihre wirksame Befolgung kaum zu gewährleisten. Zum anderen sind in den letzten Jahren in den meisten Mitgliedsländern der Europäischen Union – zum Teil wegen der gültigen Rechtslage (siehe Seite 13) – Sammelsysteme aufgebaut worden. Die Favorisierung einer Entsorgung über den Hausmüll in Deutschland würde einer EU-weit einheitlichen Lösung entgegenwirken. Bisher geben nur knapp ein Drittel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ihre nicht mehr benötigten Medikamente immer in der Apotheke zurück. Um diese Zahl zu steigern und einer unsachgemäßen Entsorgung entgegenzuwirken, sollte eine breit angelegte, professionell geplante und gestaltete Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung durchgeführt werden. Da die Rückgabe in Apotheken bereits lange als Entsorgungsmöglichkeit eingeführt ist, kann hier kommunikativ leicht angeknüpft werden. Dem Gewässerschutz sollte in einer solchen Kampagne eine herausgehobene Bedeutung zukommen. Dabei sind die individuellen Handlungsmöglichkeiten als positive Erfahrungen zu vermitteln, ohne womöglich vorhandene Ängste zu verstärken. Zudem sollten die Patientinnen und Patienten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass generell alle Altarzneimittel – verschreibungspflichtige und frei verkäufliche – in der Apotheke zurückgegeben werden sollen. Unterstützend sollte standardmäßig auf Arzneimittelverpackungen sowie auf der Packungsbeilage ein entsprechender Hinweis zur richtigen Entsorgung von Medikamenten aufgedruckt werden. Eine Maßnahme, die in den entsprechenden EU-Richtlinien und auch im Deutschen Arzneimittelgesetz bereits vorgesehen ist, aber bisher nicht konsequent umgesetzt wird. Hier sollten auch die Arzneimittelhersteller proaktiv tätig werden. |
Humanarzneimittelwirkstoffe: Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung
von Gewässerbelastungen
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