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Hormonell wirksame Agrarchemikalien
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Fragestellung Chemikalieneinsatz in der Landwirtschaft
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auf hohe Erträge ausgerichtete Landwirtschaft ist
ein Mindesteinsatz von Chemikalien zum Schutz von Pflanzen und
Tieren unverzichtbar. Derzeit werden in der Europäischen Union mehr
als 200.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel pro Jahr ausgebracht. Mit
23.000 Tonnen, von denen allein 80 Prozent im Ackerbau eingesetzt
werden, steht Deutschland nach Frankreich, Spanien und Italien an
vierter Stelle der Spitzenverbraucher für Pflanzenschutzmittel. Gut
die Hälfte des Gesamtverbrauchs entfällt auf die Herbizide (Wirkstoffe zur Beikrautbekämpfung). Es
folgen die Fungizide (Wirkstoffe zur Abtötung von Pilzen und Sporen)
und die Insektizide. Die Einsatzmengen sind in den letzten Jahren in
der Bundesrepublik leicht zurückgegangen und haben in etwa wieder
das Niveau der frühen 1990er Jahre erreicht. Grund hierfür ist
jedoch nicht eine geringere Bewirtschaftungsintensität, sondern vor
allem der Ersatz von älteren Produkten durch in geringeren
Dosierungen wirksame Chemikalien. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln birgt aber auch die Möglichkeit einer weit reichenden Gefährdung von Mensch und Umwelt. Neben Fragen der Arbeitssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte geht es hier vor allem um den Eintrag der Wirkstoffe in die Nahrungskette und den Wasserkreislauf. Besonders kritisch zu betrachten sind Chemikalien, die potenziell das Hormonsystem von Lebewesen stören. Solche „endokrinen Disruptoren“ können beispielsweise die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen beeinträchtigen und so auf lange Sicht ganze Populationen gefährden. Aktuelle Forschungsergebnisse erhärten zudem den Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen dem vermehrten Auftreten hormonell wirksamer Chemikalien in der Umwelt und dem beobachteten Rückgang der Fruchtbarkeit von Männern in industrialisierten Ländern gibt.
Welche der heute
zugelassenen Pflanzenschutzmittel hormonell wirksam sind, ist in
vielen Fällen umstritten. Zwar gibt es mit der so genannten
Weybridge-Definition eine wissenschaftlich anerkannte
Charakterisierung für die hormonelle Wirksamkeit einer Chemikalie.
Standardisierte, allgemein akzeptierte, ökotoxikologische
Testverfahren zur Feststellung einer hormonellen Wirksamkeit fehlen
jedoch bisher. Eine umfassende Risikoabschätzung steht zudem vor
grundlegenden Schwierigkeiten. So sind Lebewesen in ihrer Umwelt
einem ganzen Cocktail von Chemikalien ausgesetzt. Nach dem aktuellen
Wissensstand gilt es als wahrscheinlich, dass sich negative Effekte
– wie eben Störungen des Hormonsystems – dabei aufsummieren. Dadurch
können selbst dann Schädigungen von Organismen auftreten, wenn die
einzelnen Chemikalien in Konzentrationen vorkommen, die für sich
genommen als unbedenklich gelten. Wie solche Gemischwirkungen in der
Risikoabschätzung – auch von Pflanzenschutzmitteln – angemessen
berücksichtigt werden können, ist derzeit noch unklar. Maßnahmen zur Begrenzung von möglichen Risken durch den Einsatz von Agrarchemikalien sind in Europa in erster Linie rechtlich begründet. Grundlage ist die Pflanzenschutzverordnung 91/414/EEC des Europäischen Rats vom 15. Juli 1991. Sie listet in Anhang I die auf dem europäischen Markt zugelassenen Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel auf – aktuell über 300 verschiedene chemische Verbindungen. Im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramms der EU wird die Pflanzenschutzverordnung derzeit grundsätzlich überarbeitet. Ein zentraler Punkt ist dabei ein generelles Anwendungsverbot von hormonell wirksamen Substanzen. Wie die aktuelle Debatte in der EU zeigt, sind aber die Kriterien für die Einstufung eines Stoffes als hormonell wirksam stark umstritten. Hinzu kommt ein grundsätzlicher Zielkonflikt: Bei einigen Pflanzenschutzmitteln – den Insektiziden der vierten Generation – ist die gezielte Beeinflussung des Hormonsystems von Schädlingen Bestandteil der Funktion des Produkts. Inwiefern diese hormonell wirksamen Insektenwachstumsregulatoren unter ein entsprechendes Anwendungsverbot fallen müssten, ist aber kritisch zu betrachten. Denn neben der möglichen ungewollten Schädigung von Nützlingen und anderen Nicht-Zielorganismen besitzen sie auch Vorteile gegenüber konventionellen Wirkstoffen (Verringerung von Einsatzmengen, Erhöhung der Arbeitssicherheit). Das gesellschaftliche Interesse am Einsatz wirksamer Agrarchemikalien zur Sicherung des hohen landwirtschaftlichen Ertragniveaus und die Forderung nach einem vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutz erzeugen eine Situation, in der rein rechtliche Lösungsansätze an ihre Grenzen stoßen. Denn aufgrund der zum Teil unsicheren Wissensbasis wird eine Güterabwägung im Zweifelsfall immer abhängig von den Bedürfnissen, Interessen und Wertvorstellungen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Starre Regelwerke können diese sich ständig wandelnde, Konflikt beladene Situation aber kaum angemessen auflösen. Auch wenn rechtliche Instrumente unverzichtbar bleiben werden, stellt sich daher die Frage: Welche Strategien zum Umgang mit hormonell wirksamen Agrarchemikalien gibt es, die die gesamte Breite von Handlungsmöglichkeiten jenseits staatlicher Eingriffe ausschöpfen können? Diese Fragestellung wird im Rahmen des Forschungsprojekts start2 bearbeitet.
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